Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) – Husar Mandelmanufaktur
1. Geltungsbereich
Diese AGB gelten ausschließlich für Unternehmer im Sinne des §14 BGB. Abweichende Bedingungen werden nicht anerkannt.
2. Vertragsschluss
Angebote sind freibleibend. Verträge kommen erst mit schriftlicher Auftragsbestätigung zustande.
Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.
3. Preise
Alle Preise sind netto zzgl. gesetzlicher MwSt. Es gelten die Preise am Versandtag.
4. Zahlungsbedingungen
Zahlung innerhalb 8 Tagen netto. Bei Großaufträgen:
50% Anzahlung, 30% vor Lieferung, 20% nach Lieferung.
Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen nach §§ 247, 288 BGB berechnet.
5. Lieferung und Gefahrübergang
Liefertermine sind unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich schriftlich bestätigt wurden.
Die Lieferung erfolgt unter Vorbehalt der rechtzeitigen und ordnungsgemäßen Selbstbelieferung.
Die Gefahr geht mit Übergabe an den Spediteur auf den Kunden über.
Teillieferungen sind zulässig.
6. Höhere Gewalt
Ereignisse wie Streik, Rohstoffmangel oder Betriebsstörungen entbinden von der Lieferpflicht.
7. Warenannahme und Reklamation
Offensichtliche Mängel sind innerhalb von 24 Stunden zu rügen. Verdeckte Mängel unverzüglich nach Entdeckung.
8. Mängelhaftung
Bei berechtigter Reklamation erfolgt Ersatzlieferung oder Nachbesserung. Weitere Ansprüche bestehen nur bei Fehlschlagen.
9. Mindesthaltbarkeitsdatum (MHD)
Das Erreichen oder Überschreiten des MHD beim Kunden berechtigt nicht zur Reklamation oder Rückgabe.
10. Lagerung
Der Kunde ist für sachgerechte Lagerung verantwortlich. Schäden durch unsachgemäße Lagerung sind ausgeschlossen.
11. Produktionsbedingte Abweichungen
Handwerklich bedingte, handelsübliche Abweichungen in Farbe, Form oder Beschaffenheit stellen keinen Mangel dar.
12. Haftung
Haftung ist auf typische, vorhersehbare Schäden begrenzt. Keine Haftung bei leichter Fahrlässigkeit.
Ausgeschlossen ist insbesondere die Haftung für entgangenen Gewinn oder sonstige Folgeschäden.
Ausgenommen sind Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit.
13. Eigentumsvorbehalt
Ware bleibt bis zur vollständigen Zahlung unser Eigentum.
14. Aufrechnung
Aufrechnung ist nur mit rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.
15. Verjährung
Gewährleistungsansprüche verjähren nach 1 Jahr.
16. Lohnfertigung
Bei Verarbeitung kundenseitiger Rohstoffe übernimmt der Kunde die Verantwortung für deren Qualität. Ein bestimmtes Ergebnis wird nicht garantiert.
17. Gerichtsstand
Gerichtsstand ist Koblenz.
18. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt der Rest gültig.